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LG Freiburg, 22.05.2002 - 2 O 165/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vollstreckbarerklärung eines österreichischen Zahlungsbefehls
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 13.07.1995 - C-474/93
Hengst Import / Campese
Auszug aus LG Freiburg, 22.05.2002 - 2 O 165/02
Der Zahlungsbefehl, der nach § 450 österreichische ZPO mit der Klage zuzustellen ist, stellt das einleitende Schriftstück im Sinne von Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ dar (vgl. EuGH IPrax 1996, 262 zum ital. Recht).Zwar ergeht der Zahlungsbefehl, ohne dass dem Schuldner zuvor rechtliches Gehör gewährt worden ist, und es wird unter Hinweis auf Entscheidungen des EuGH (vgl. EuGH IPrax 1981, 95) die Auffassung vertreten, dass eine Entscheidung im Sinne der Art. 25 ff EuGVÜ nur dann vorliegt, wenn dem Schuldner vor deren Erlass rechtliches Gehör gewährt worden ist (OLG Frankfurt RIW 1992, 677;… Schlosser, EuGVÜ Art. 25 Rn. 6;… Zöller/Geimer, ZPO, 23. Aufl. 2002, Art. 32 Rn. 8; sa EuGH IPrax 1996, 262 Ziff. 18; OGH Wien ZfRV 2000, 231).
- EuGH, 21.05.1980 - 125/79
Denilauler / Couchet
Auszug aus LG Freiburg, 22.05.2002 - 2 O 165/02
Zwar ergeht der Zahlungsbefehl, ohne dass dem Schuldner zuvor rechtliches Gehör gewährt worden ist, und es wird unter Hinweis auf Entscheidungen des EuGH (vgl. EuGH IPrax 1981, 95) die Auffassung vertreten, dass eine Entscheidung im Sinne der Art. 25 ff EuGVÜ nur dann vorliegt, wenn dem Schuldner vor deren Erlass rechtliches Gehör gewährt worden ist (OLG Frankfurt RIW 1992, 677;… Schlosser, EuGVÜ Art. 25 Rn. 6;… Zöller/Geimer, ZPO, 23. Aufl. 2002, Art. 32 Rn. 8; sa EuGH IPrax 1996, 262 Ziff. 18; OGH Wien ZfRV 2000, 231). - EuGH, 12.11.1992 - C-123/91
Minalmet / Brandeis
Auszug aus LG Freiburg, 22.05.2002 - 2 O 165/02
Dem sich aus Art. 34, 27 Nr. 2 EuGVÜ ergebenden Erfordernis des rechtlichen Gehörs ist deshalb nicht entsprochen, wenn dem Schuldner nur die Gelegenheit gegeben wird, sich gegen eine vollstreckbare Entscheidung nachträglich durch Einlegung eines Rechtsbehelfs zu wehren (vgl EuGH JZ 1993, 358 [richtig: JZ 1993, 357, 358 - d. Red.] mit Anm. Stürner; sa OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 1623). - OLG Karlsruhe, 14.03.2001 - 9 W 79/00
Auszug aus LG Freiburg, 22.05.2002 - 2 O 165/02
Dem sich aus Art. 34, 27 Nr. 2 EuGVÜ ergebenden Erfordernis des rechtlichen Gehörs ist deshalb nicht entsprochen, wenn dem Schuldner nur die Gelegenheit gegeben wird, sich gegen eine vollstreckbare Entscheidung nachträglich durch Einlegung eines Rechtsbehelfs zu wehren (vgl EuGH JZ 1993, 358 [richtig: JZ 1993, 357, 358 - d. Red.] mit Anm. Stürner; sa OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 1623).